Das Seligsprechungsverfahren

Am 2. Februar 1953 wurde das Seligsprechungsverfahren in der Diözese Roermond eingeleitet und in einem vierjährigen Verfahren alle ihre Schriften gesammelt. Im Oktober 1957 kamen die Akten nach Rom. Im Jahre 1972 hieß man ihre Schriften für gut. 1981 kam die so genannte „Positio“, ein dickes Buch in dem alles enthalten ist, heraus. Leider wurde beanstandet, dass das Leben der Dienerin Gottes nicht lückenlos darin dargestellt ist. Eine Ergänzung war notwendig.

Es dauerte wieder 10 Jahre um in den Archiven der ganzen Welt Dokumente anzufordern und einen vollständig dokumentierten Lebenslauf zu verfassen. 1992 wurde dann das Ergänzungspositio gedruckt.

Dann ruhte das Verfahren, bis ein Wunder geschah, das von Ärzten bezeugt wurde. Frau Pieters-Maas litt an einer Fußpilzerkrankung, die sehr schmerzhaft war und ihr das Gehen erschwerte. Kein Arzt konnte ihr helfen. Pater Bonifatius Honings kannte das Ehepaar Pieters-Maas gut, weil es regelmäßig an Einkehrtagen in Sittard teilnahm. Er riet ihnen, eine Novene zur Stifterin der Schwestern in Sittard zu halten. Bei der dritten Novene hörten die Schmerzen plötzlich auf und Frau Pieters-Maas konnte wieder ohne Probleme gehen. Dies wurde als „wunderbare Heilung“ untersucht und auch anerkannt.

So kam der Seligsprechungsprozess wieder in Gang und am 20. Dezember 2002 wurde das Dekret über die Heroizität der Tugenden feierlich in Rom durch Papst Johannes Paul II. verkündet. Die Krankheit und der Tod des Papstes brachten abermals eine Verzögerung mit sich.

Und nun wurde auch das Verfahren geändert: Keine Seligsprechung mehr durch den Papst, sondern ein Vertreter wird ermächtigt, diese in der jeweiligen Diözese durchzuführen.

Nach der Promulgierung des Wunderdekretes wurde dann der Termin mit Bischof Frans Wiertz von Roermond vereinbart und für den 13. Mai 2006 festgelegt.
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