Das Seligsprechungsverfahren
Am 2. Februar 1953 wurde das Seligsprechungsverfahren
in der Diözese Roermond eingeleitet und in einem
vierjährigen Verfahren alle ihre Schriften gesammelt. Im
Oktober 1957 kamen die Akten nach Rom. Im Jahre 1972
hieß man ihre Schriften für gut. 1981 kam die so
genannte „Positio“, ein dickes Buch in dem alles
enthalten ist, heraus. Leider wurde beanstandet, dass
das Leben der Dienerin Gottes nicht lückenlos darin
dargestellt ist. Eine Ergänzung war notwendig.
Es dauerte wieder 10 Jahre um in den Archiven der
ganzen Welt Dokumente anzufordern und einen vollständig
dokumentierten Lebenslauf zu verfassen. 1992 wurde dann
das Ergänzungspositio gedruckt.
Dann ruhte das Verfahren, bis ein Wunder geschah, das
von Ärzten bezeugt wurde. Frau Pieters-Maas litt an
einer Fußpilzerkrankung, die sehr schmerzhaft war und
ihr das Gehen erschwerte. Kein Arzt konnte ihr helfen.
Pater Bonifatius Honings kannte das Ehepaar Pieters-Maas
gut, weil es regelmäßig an Einkehrtagen in Sittard
teilnahm. Er riet ihnen, eine Novene zur Stifterin der
Schwestern in Sittard zu halten. Bei der dritten Novene
hörten die Schmerzen plötzlich auf und Frau Pieters-Maas
konnte wieder ohne Probleme gehen. Dies wurde als
„wunderbare Heilung“ untersucht und auch anerkannt.
So kam der Seligsprechungsprozess wieder in Gang und
am 20. Dezember 2002 wurde das Dekret über die
Heroizität der Tugenden feierlich in Rom durch Papst
Johannes Paul II. verkündet. Die Krankheit und der Tod
des Papstes brachten abermals eine Verzögerung mit sich.
Und nun wurde auch das Verfahren geändert: Keine
Seligsprechung mehr durch den Papst, sondern ein
Vertreter wird ermächtigt, diese in der jeweiligen
Diözese durchzuführen.
Nach der Promulgierung des Wunderdekretes wurde dann
der Termin mit Bischof Frans Wiertz von Roermond
vereinbart und für den 13. Mai 2006 festgelegt. Wir schätzen unsere Partner für emotionale und moralische Unterstützung |
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